Poller und Umlaufsperren auf Erkrather Radwegen

Poller und Umlaufsperren sind für Radfahrende immer wieder ein Ärgernis und problematisch, insbesondere wenn in Gruppen gefahren wird.

Der ADFC Erkrath ruft nun alle Radfahrenden auf, ihre Erfahrungen mit diesen Verkehrshindernissen weiter zu geben.

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Poller Anne-Frank-Straße - Hochdahl © KNLorenz

Ein neuer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUVN) regelt die Anordnung von Verkehrseinrichtungen wie Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländer auf Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.

Dabei richtet sich der Fokus auf die Sicherheit des Radverkehrs. Es wird unter anderem auf Kollisionen und Stürze bedingt durch schlechte Sichtbarkeit dieser Sperreinrichtungen hingewiesen. Sie dürfen nur dort installiert werden, wo eine qualifizierte Gefahrenlage besteht.

Entsprechen die Einrichtungen den Anforderungen des Erlasses nicht, müssen sie entfernt oder bei zwingender Notwendigkeit einer Anordnung

hinreichend gekennzeichnet und leicht um fahrbar sein.

Eine Überprüfung der bestehenden Einrichtungen gemäß der sehr detaillierten Vorgaben des Erlasses soll durch die zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörden stattfinden.

Der Mobilitätsmanager der Stadt Erkrath, Torben Priggert, und der ADFC Erkrath bitten alle Radfahrenden um Mithilfe bei der Erfassung ihrer Erfahrungen mit Pollern und Umlaufsperren auf Radverkehrsflächen im Erkrather Stadtgebiet.

Dies kann über die Email-Adresse sabine.habel@adfc-erkrath.de geschehen.

Folgende Angaben sind für die Dokumentation und Bewertung sinnvoll:

  • Standort
  • Ausführung
    (Sperrpfosten, Umlaufgitter…) eventuell mit Foto
  • Sichtbarkeit,
    auch bei schlechten Sichtverhältnissen
  • Passierbarkeit
    (auch für Lastenräder, Anhänger und Fahrräder für Menschen mit Behinderung)
  • Unfälle
    innerhalb der letzten 5 Jahre.
    Angaben hierzu sind ebenfalls wichtig, da gerade Alleinunfälle in der Polizeistatistik nicht erfasst werden.

Diese Angaben werden gesammelt und anschließend in einem Arbeitskreis mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und des ADFC bearbeitet.

https://erkrath.adfc.de/neuigkeit/poller-und-umlaufsperren-auf-erkrather-radwegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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